Neben der steuerrechtlichen Beratung ist die WIRTSCHAFTSKANZLEI NOGOSSEK auch langjährig im Bereich des Steuerstrafrechts tätig.

Dies betrifft sowohl die Verteidigung in Steuerstrafsachen wegen Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung als auch auf die Beratung im Vorfeld. Regelmäßig umfasst dies Fragestellungen im Bereich der strafbefreienden Selbstanzeige, der betriebliche Außenprüfung, Verhaltensweise gegenüber der Steuerfahndung, insbesondere bei Durchsuchungen, Auslandskonten, Amtshilfe und Vollstreckungsschutz.

Da es zwar in vielen Verfahren zunächst um strafrechtliche Aspekte geht, indes für die Mandanten oftmals die steuerrechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte bedeutsamer sind, kommt diesen sowohl im Bereich der Steuerstrafverfahren, als auch im Bereich der Beratung und Vorsorge, der interdisziplinäre Ansatz unserer Kanzlei mit den Tätigkeitsfeldern RECHT | STEUERN | WIRTSCHAFT zu Gute.

Aufgrund der zwischenzeitlich ergangenen Strafverschärfungen und verbesserten Informations-. und Kontrollmöglichkeiten der zuständigen Behörden ist es unerlässlich, sich frühzeitig fachlich kompetent beraten zu lassen.

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