Auch die Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Erbrechts, sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich, gehört zum Leistungspektrum der WIRTSCHAFTSKANZLEI NOGOSSEK.
Dies umfasst u.a. die Beratung und Gestaltung von Erbverträgen, Testamenten, Vermächtnissen und sonstigen Nachfolgeregelungen einschließlich Stiftungen im privaten wie auch im unternehmerischen Bereich und unter Berücksichtigung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts, die Vertretung im Zusammenhang mit einer Erbausschlagung, der Erteilung eines Erbscheins, die Geltendmachung eines Pflichtteilsrechts, die Wahrnehmung von Testamentsvollstreckungen als auch die Beratung und Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Streitverfahren.
Hierbei kommen unseren Mandanten neben den langjährigen Erfahrungen auch die interdisziplinäre Verknüpfung der Kompetenzen unserer Kanzlei in den Bereichen RECHT | STEUERN | WIRTSCHAFT zu Gute. Durch die kombinierten Qualifikationen Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Erbrecht sind wir in der Lage auch komplexe steuerliche und wirtschaftsrechtliche Problemstellungen kompetent zu lösen.